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Notdienstbereitschaft in der Nacht ist die Zeit von 18.00 bis 8.00 Uhr des folgenden Tages.
Notdienstbereitschaft an Sonn- und Feiertagen ist die Zeit von 8.00 bis 8.00 Uhr des folgenden Tages.
In den entsprechenden Zeiten ist eine gesetzlich vorgeschriebene Notdienst-Gebühr von 2,50 Euro zu entrichten.